Kündigung
Krankenkasse kündigen und wechseln – fristgerecht zum Jahresende
Kurz erklärt
Um Ihre Grundversicherung zu kündigen, senden Sie der Krankenkasse eine schriftliche Kündigung, die bis am 30. November bei ihr eintrifft; die Versicherung endet dann per 31. Dezember. Melden Sie sich gleichzeitig bei einer neuen Grundversicherung an – dort besteht Aufnahmepflicht. Ein Einschreiben sichert den Nachweis.
So funktioniert es
In wenigen Schritten erledigt
- 01
Neue Kasse zeitgleich wählen
Melden Sie sich zeitgleich mit der Kündigung bei einer neuen Grundversicherung an. Dort gilt Aufnahmepflicht – jede Kasse muss Sie aufnehmen. Warten Sie mit dem Kündigen nicht auf eine Bestätigung.
- 02
Kündigung verfassen
Schreiben Sie eine Kündigung mit Versichertennummer, Namen und dem gewünschten Enddatum (31. Dezember). Episto erstellt den Brief in Minuten.
- 03
Rechtzeitig versenden
Die Kündigung muss bis spätestens Ende November bei der Kasse eintreffen. Versenden Sie früh genug – idealerweise als Einschreiben.
- 04
Bestätigung ablegen
Bewahren Sie die Versandbestätigung und die Kündigungsbestätigung der Kasse auf.
Das gehört in den Brief
Checkliste
Versichertennummer und Geburtsdatum
Vollständiger Name und Adresse
Gewünschtes Enddatum (31. Dezember)
Bezug auf die Grundversicherung
Unterschrift
Wichtig in der Schweiz
Gut zu wissen
Frist: 30. November
Die Kündigung der Grundversicherung muss bis am 30. November bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel – versenden Sie deshalb rechtzeitig, idealerweise bis Mitte November.
Gleichzeitig anmelden – nicht auf Bestätigung warten
Kündigen Sie fristgerecht und melden Sie sich gleichzeitig bei der neuen Kasse an. Warten Sie nicht auf eine Bestätigung, sonst verpassen Sie die Frist. Die alte Versicherung endet, sobald die lückenlose Deckung durch die neue Grundversicherung gemeldet ist.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Krankenkasse kündigen?
Die Kündigung muss bis am 30. November bei der Kasse eintreffen; die Versicherung endet dann per 31. Dezember. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel. Melden Sie sich gleichzeitig bei der neuen Kasse an.
Muss ich per Einschreiben kündigen?
Ein Einschreiben ist nicht zwingend, wird aber empfohlen. Wegen der knappen Frist Ende November ist der nachweisbare Zugang besonders wichtig.
Kann ich unterjährig wechseln?
Ein Wechsel der Grundversicherung ist in der Regel auf Ende Jahr möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei einer Prämienerhöhung, bestehen zusätzliche Kündigungsmöglichkeiten.
Schreibt Episto die Kündigung für mich?
Ja. Sie geben Ihre Angaben ein, Episto formuliert die Kündigung und versendet sie – auf Wunsch als Einschreiben mit Zustellnachweis.
Dieser Text bietet allgemeine Informationen zu einem Anliegen in der Schweiz und ist keine Rechtsberatung. Massgebend sind Ihr Vertrag und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.