Mietrecht
Nebenkostenabrechnung prüfen und Unstimmigkeiten beanstanden
Kurz erklärt
Wenn Sie eine Nebenkostenabrechnung prüfen, vergleichen Sie Abrechnungsperiode, vertraglich vereinbarte Kostenarten, Akontozahlungen und Verteilschlüssel. Verlangen Sie bei Unklarheiten eine detaillierte Aufstellung und Einsicht in die Belege. Beanstanden Sie konkrete Positionen schriftlich, statt die ganze Rechnung pauschal abzulehnen. Episto formuliert und versendet Ihren Einwand.
So funktioniert es
In wenigen Schritten erledigt
- 01
Mietvertrag vergleichen
Prüfen Sie, welche Nebenkosten separat vereinbart sind und ob Sie Akontobeiträge, eine Pauschale oder einzelne Kosten direkt bezahlen.
- 02
Abrechnung nachrechnen
Kontrollieren Sie Zeitraum, Objekt, Akontozahlungen, Gesamtkosten, Verteilschlüssel und den daraus resultierenden Saldo.
- 03
Belege und Erklärung verlangen
Bitten Sie bei auffälligen Positionen um eine nachvollziehbare Erläuterung und Einsicht in Rechnungen oder Abrechnungsgrundlagen.
- 04
Einwand konkret versenden
Bezeichnen Sie strittige Positionen und Ihre Fragen präzise. Episto formuliert daraus einen sachlichen Brief an die Vermieterschaft oder Verwaltung.
Das gehört in den Brief
Checkliste
Mietvertrag und vereinbarte Nebenkostenarten
Abrechnungsperiode und betroffenes Mietobjekt
Geleistete Akontozahlungen
Beanstandete Positionen und Beträge
Bitte um Belegeinsicht, Erklärung und korrigierte Abrechnung
Wichtig in der Schweiz
Gut zu wissen
Nur vereinbarte Nebenkosten separat
Nebenkosten müssen im Mietvertrag grundsätzlich konkret vereinbart sein, damit sie zusätzlich zum Nettomietzins verlangt werden können. Allgemeine Sammelbegriffe können Fragen aufwerfen.
Belegeinsicht schafft Klarheit
Mietende können in der Regel Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege verlangen. Stellen Sie die Anfrage zeitnah und nennen Sie die unklaren Positionen.
Häufige Fragen
Wie kann ich meine Nebenkostenabrechnung prüfen?
Vergleichen Sie die Kostenarten mit dem Mietvertrag und kontrollieren Sie Zeitraum, Akontozahlungen, Verteilschlüssel und Saldo. Verlangen Sie für unklare Beträge Belege und Erläuterungen.
Darf ich Belege zur Nebenkostenabrechnung einsehen?
Ja, Mietende können in der Regel Einsicht in die zugrunde liegenden Belege verlangen. Vereinbaren Sie mit Vermieterschaft oder Verwaltung, wie und wo die Einsicht erfolgt.
Welche Nebenkosten darf die Vermieterschaft verrechnen?
Separat verrechnet werden dürfen grundsätzlich die im Mietvertrag konkret vereinbarten, mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängenden Nebenkosten. Unterhalt und Verwaltung gehören nicht beliebig dazu.
Muss ich eine strittige Nachzahlung sofort begleichen?
Ignorieren Sie die Rechnung nicht. Beanstanden Sie konkrete Positionen umgehend schriftlich und klären Sie, wie mit unbestrittenen und bestrittenen Beträgen bis zur Prüfung umzugehen ist.
Dieser Text bietet allgemeine Informationen zu einem Anliegen in der Schweiz und ist keine Rechtsberatung. Massgebend sind Ihr Vertrag und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.