Mietrecht
Mietzins senken: Senkungsbegehren korrekt stellen
Kurz erklärt
Wer den Mietzins senken will, vergleicht den Referenzzinssatz, auf dem der aktuelle Mietzins beruht, mit dem heute massgebenden Stand. Besteht grundsätzlich ein Anspruch, stellen Sie der Vermieterschaft ein schriftliches Senkungsbegehren auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. Weitere Kostenfaktoren können die Reduktion beeinflussen. Episto formuliert und versendet Ihr Begehren.
So funktioniert es
In wenigen Schritten erledigt
- 01
Ausgangslage bestimmen
Prüfen Sie Mietvertrag und letzte Mietzinsanpassung. Dort ist häufig vermerkt, welcher Referenzzinssatz dem aktuellen Nettomietzins zugrunde liegt.
- 02
Anspruch grob berechnen
Vergleichen Sie den damaligen mit dem aktuellen Referenzzinssatz und berücksichtigen Sie mögliche Gegenfaktoren wie Teuerung oder allgemeine Kostensteigerungen.
- 03
Senkungsbegehren verfassen
Verlangen Sie die Anpassung des Nettomietzinses auf den nächstmöglichen Termin und bitten Sie um eine nachvollziehbare Berechnung. Episto erstellt den Brief.
- 04
Antwort und Fristen überwachen
Versenden Sie möglichst als Einschreiben und notieren Sie das Versanddatum. Prüfen Sie eine Ablehnung oder Gegenrechnung rechtzeitig.
Das gehört in den Brief
Checkliste
Vollständige Adresse der Mietparteien und Vermieterschaft
Adresse des Mietobjekts
Aktueller Nettomietzins
Massgebender bisheriger und aktueller Referenzzinssatz
Verlangter Anpassungstermin und Bitte um Bestätigung
Wichtig in der Schweiz
Gut zu wissen
Der Referenzzinssatz ist massgebend
Für laufende Mietverhältnisse zählt der hypothekarische Referenzzinssatz, nicht direkt der Leitzins der Nationalbank. Ausgangspunkt ist meist der Stand bei Vertragsabschluss oder letzter Anpassung.
Antwort- und Schlichtungsfristen beachten
Die Vermieterschaft muss in der Regel innert 30 Tagen antworten. Bei Ablehnung oder ausbleibender Antwort gelten kurze Fristen für den Gang an die Schlichtungsbehörde; prüfen Sie diese umgehend.
Häufige Fragen
Wie kann ich meinen Mietzins senken?
Prüfen Sie den für Ihren Mietzins massgebenden Referenzzinssatz und stellen Sie der Vermieterschaft schriftlich ein begründetes Senkungsbegehren auf den nächstmöglichen Kündigungstermin.
Führt jeder tiefere Referenzzinssatz zu einer Mietzinssenkung?
Nicht zwingend. Entscheidend ist der Stand, auf dem Ihr aktueller Mietzins beruht; zudem kann die Vermieterschaft je nach Fall Teuerung oder Kostensteigerungen gegenrechnen.
Ab wann gilt die Mietzinssenkung?
Eine Senkung wirkt in der Regel nicht rückwirkend, sondern frühestens auf einen zulässigen künftigen Kündigungstermin. Senden Sie das Begehren deshalb rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist.
Was tun, wenn die Vermieterschaft ablehnt?
Prüfen Sie Begründung und Berechnung sofort. Wenn Sie nicht einverstanden sind oder keine Antwort erhalten, können Sie innert der massgebenden Frist die zuständige Schlichtungsbehörde anrufen.
Dieser Text bietet allgemeine Informationen zu einem Anliegen in der Schweiz und ist keine Rechtsberatung. Massgebend sind Ihr Vertrag und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.