Betreibung
Rechtsvorschlag erheben: Zahlungsbefehl bestreiten
Kurz erklärt
Wer einen Zahlungsbefehl des Betreibungsamts erhält und die Forderung nicht anerkennt, kann innert 10 Tagen seit Zustellung Rechtsvorschlag erheben. Der Rechtsvorschlag muss nicht begründet werden und stoppt die Betreibung vorläufig. Die Gläubigerin muss dann den Weg über Rechtsöffnung oder Klage gehen. episto formuliert Ihren Rechtsvorschlag.
So funktioniert es
In wenigen Schritten erledigt
- 1
Zahlungsbefehl und Frist prüfen
Notieren Sie das Zustelldatum des Zahlungsbefehls. Die Frist für den Rechtsvorschlag beträgt 10 Tage ab Zustellung – verpassen Sie sie nicht.
- 2
Form wählen
Der Rechtsvorschlag kann mündlich oder schriftlich beim Betreibungsamt erklärt werden. Schriftlich mit Nachweis ist am sichersten; einen teilweisen Rechtsvorschlag müssen Sie beziffern.
- 3
Rechtsvorschlag verfassen
Geben Sie Betreibungsnummer, Betreibungsamt und die Parteien an und erklären Sie klar, dass Sie Rechtsvorschlag erheben. episto erstellt den Brief.
- 4
Fristgerecht einreichen
Versenden Sie den Rechtsvorschlag so, dass er das Betreibungsamt innert Frist erreicht – am besten als Einschreiben. Bewahren Sie den Versandbeleg auf.
Das gehört in den Brief
Checkliste
Vollständige Adresse und Angaben der betriebenen Person
Zuständiges Betreibungsamt und Betreibungsnummer
Zustelldatum des Zahlungsbefehls
Erklärung, dass Rechtsvorschlag erhoben wird (ganz oder teilweise)
Datum und Unterschrift
Wichtig in der Schweiz
Gut zu wissen
Frist von 10 Tagen (Art. 74 SchKG)
Der Rechtsvorschlag ist innert 10 Tagen seit Zustellung des Zahlungsbefehls zu erklären. Wird die Frist verpasst, kann die Betreibung fortgesetzt werden; eine spätere Erklärung ist nur ausnahmsweise möglich.
Wirkung und weiteres Vorgehen
Der Rechtsvorschlag muss nicht begründet werden und hält die Betreibung an. Die Gläubigerin kann anschliessend Rechtsöffnung verlangen oder Klage einreichen. Ein Rechtsvorschlag bedeutet nicht, dass keine Forderung besteht.
Häufige Fragen
Wie erhebe ich Rechtsvorschlag?
Erklären Sie innert 10 Tagen seit Zustellung des Zahlungsbefehls gegenüber dem Betreibungsamt – mündlich oder schriftlich – dass Sie Rechtsvorschlag erheben. Eine Begründung ist nicht nötig.
Wie lange habe ich Zeit?
Die Frist beträgt 10 Tage ab Zustellung des Zahlungsbefehls. Massgebend ist der Eingang beim Betreibungsamt, nicht das Datum Ihres Briefs.
Muss ich den Rechtsvorschlag begründen?
Nein. Der Rechtsvorschlag muss nicht begründet werden. Sie können ihn ganz oder – unter Angabe des anerkannten Betrags – teilweise erheben.
Was passiert nach dem Rechtsvorschlag?
Die Betreibung wird vorläufig gestoppt. Die Gläubigerin muss die Betreibung mit Rechtsöffnung oder Klage fortsetzen, wenn sie an der Forderung festhält.
Dieser Text bietet allgemeine Informationen zu einem Anliegen in der Schweiz und ist keine Rechtsberatung. Massgebend sind Ihr Vertrag und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.